Stuttgart/Bad Säckingen –Weil deutsche und Schweizer Behörden vorbildlich kooperiert haben, ist das Wahrzeichen von Bad Säckingen in wenigen Monaten wieder saniert worden. Jetzt verleiht die Denkmalstiftung Baden-Württemberg der frisch renovierten historischen Holzbrücke über den Rhein die Auszeichnung „Denkmal des Monats April 2015“ und würdigt damit nicht zuletzt auch die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
206 Meter lang ist die mächtige gedeckte Holzbrücke über den Rhein. Sie verbindet die Grenzstadt Bad Säckingen mit dem schweizerischen Stein. Das Kulturdenkmal gilt nicht nur als eine der ältesten, sondern auch als eine der am besten erhaltenen Holzbrücken in Europa. Heute existieren nur noch wenige Brücken dieser Art. Umso mehr ist die denkmalgerechte Restaurierung von Brückenpfeilern, Dach-und Holz-konstruktion sowie der Brückenheiligen innerhalb weniger Monate eine beeindruckende Leistung.
Die Hauptlast der Kosten hat zwar die Stadt Bad Säckingen als Eigentümer der Brücke getragen. Gleich-wohl haben sich aber auch die Schweizer Behörden, der Kanton Aargau und die Gemeinde Stein mit ei-nem beträchtlichen Anteil an der Finanzierung beteiligt. Finanzmittel kamen ebenso vom Landesdenkmal-amt und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie von der Denkmalstiftung Baden-Württemberg.
Wer zum ersten Mal zu Fuß über die gedeckte Holzbrücke den Rhein überquert, für den dürfte dieser Fußmarsch ein ganz besonderes Erlebnis sein. Immerhin wurde diese Brücke schon 1289 urkundlich erwähnt. Durch Hochwasser wurde sie mehrfach zerstört und erneuert – im Jahr 1480 ebenso wie zwischen 1571 und 1590. Die heutige Konstruktion geht weitgehend auf das ausgehende 16. Jahr-hundert zurück.
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Die gedeckte Holzbrücke ist eines von 38 Kulturdenkmalen im Land, die die Denkmalstiftung Baden-Württemberg im Jahr 2014 unterstützt hat. Nach ihrem Motto „Bürger retten Denkmale“ fördert die Stiftung mit Sitz in Stuttgart besonders private Initiativen und gemeinnützige Bürgeraktionen, die sich für den Erhalt von Kulturdenkmalen im Land einsetzen. Seit ihrer Gründung 1985 hat die Stiftung bür-gerlichen Rechts mehr als 1.300 Maßnahmen gefördert, um Gebäude vor dem Verfall zu retten. Möglich ist dies, weil die Denkmalstiftung Baden-Württemberg neben den Erträgen aus dem Stiftungskapital und großzügigen Spenden seit 2013 auch Mittel aus der Lotterie GlücksSpirale erhält.
Bild: Stadt Bad Säckingen