Grundlage für die Arbeit der Landesregierung ist der Koalitionsvertrag, den die Regierungsparteien am 11. Mai 2021 unterschrieben haben. Die Aussagen, die er zu Denkmalpflege enthält, sind hier hinterlegt. Ein Punkt ist dabei für die Denkmalstiftung Baden-Württemberg besonders wichtig, da sie satzungsgemäß insbesondere dort tätig wird, „wo staatliche Denkmalpflege nicht oder nur in beschränktem Umfang wirkt“. Dieses Handlungsfeld wächst stetig, da das Land seine Denkmalförderung nicht nur seit Jahrzehnten der Baukosteninflation nicht angepasst hat, sondern 2020 die Mittel sogar um 25 Prozent kürzte; von jährlich rund 18 Mio. Euro auf fürderhin nur noch 13,5 Mio. Euro. Eine Besserung ist nicht in Sicht, denn zur Denkmalförderung heißt es im Koalitionsvertrag nur, diese „werden wir fortführen“ (was freilich schon auf Grund der Landesverfassung nötig ist).
Der Landesverein Badische Heimat und der Schwäbische Heimatbund haben deshalb durch ihre Präsidenten, Dr. Sven von Ungern-Sternberg und Josef Kreuzberger, scharfe Kritik geäußert: „Denkmalschutz ohne Geld ist Politik ohne Wert“. Die Heimatverbände fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 21. Mai 2021, jährlich mindestens 25 Millionen für Denkmalsanierungen bereitstellen.“ Mit Blick auf weitere Aussagen im Koalitionsvertrag kommen die Verbände zum Ergebnis, dass dieser den Denkmalschutz in Baden-Württemberg schmälert.