Brandmauer
Bismarck mochte Berlin allein wegen seiner monumentalen, nackten Ziegelmauern nicht. Heute gehört jenes „aufgehende”, hochschießende Mauerwerk zu den Wahrzeichen der Hauptstadt, vollends, wenn noch verwaschene und verblichene Farbspuren daran erinnern, daß solch kahle Wände einmal als einprägsame, riesenförmige Werbungsuntergründe taugten. Solche „Brandmauern” oder auch „Brandwände” (das englische “fire wall” oder das französische “mure coupe feu” treffen es noch plastischer) sind eine höchst segensreiche Erfindung, die verhindern soll, daß bei einem Brand, wie im Mittelalter und der frühen Neuzeit in den eng bebauten Stadtkernen viel zu häufig geschehen, das Feuer leichthin, weil unbehelligt, von einem Haus zum anderen zu springen konnte.
Deshalb muß eine wirksame Brandmauer, sei’s in Ziegelstein oder Betonausführung, eine Dicke von mindestens 20 Zentimetern haben. Keinesfalls darf sie durchbrochen sein, hat also keine Fenster und enthält vor allem keine Holzteile. Daher auch die großen, ununterbrochenen „Werbeflächen”, von denen wir ein Beispiel am Stuttgarter Wilhelmsbau zeigen, das ein beklagenswerter Abriß gewissermaßen freigelegt hat. Gewissermaßen unsichtbare Brandmauern können sich innerhalb der Gebäude vom Keller bis unters Dach erstrecken und haben dabei die nämlichen Eigenschaften: Keine Öffnungen und keinerlei Einbindungen von Holz.
Unser Bild: Brandmauer aus Beton, die bei einem sehr umstrittenen Abriß in Stuttgart sichtbar geworden ist. Vom älteren zerstörten Haus, hat sich, natürlich seitenverkehrt, eine alte Werbeaufschrift erhalten.