Ensemble

Unsere Rubrik „Details am Bau” erweitern wir heute um eine Betrachtung mehrerer „Details”, die miteinander ein Ensemble bilden.

Im §2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg werden Ensembles als geschützte Sachgsamtheiten eingestuft, wobei nicht jedes der zugehörigen Einzelobjekte selbst geschützten Denkmalwert haben muss. Im Kommentar zum baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz heißt es: „Dem schützenswerten Bild der Gesamtanlage kommt über die einzelnen Objekte hinaus ein übergreifender Denkmalwert zu”.

Im Extremfall kann es sogar sein, dass keines der einzelnen Objekte Denkmalschutz genießt, so bei den Arbeitersiedlungen in Gmindersdorf bei Reutlingen oder in Stuttgart Ostheim. Ausschlaggebend für eine Sachgesamtheit ist das harmonische oder inhaltliche Zusammenwirken der einzelnen Teile. Das heißt, es spielt für die Denkmalpflege, deren größtes aber auch problematischstes Feld der Schutz von Ensembles darstellt, keine entscheidende Rolle, ob sie aus ein und derselben Epoche stammen oder sich erst im Lauf der Zeiten entwickelt haben.

Unser Land ist reich an geschützten Ensembles. Das weltweit bekannteste ist wohl die im Sommer 1927 während nur weniger Monate entstandene Stuttgarter Weißenhof-Siedlung. Das krasse Gegenteil dazu, über acht Jahrhunderte von der Romanik bis zur Postmoderne gewachsen, ist der Freiburger Münsterplatz.

„Geborene” Ensembles sind neben den genannten Arbeitersiedlungen die zahlreichen Altstadtkerne und natürlich Klosteranlagen à la Bronnbach, Maulbronn oder Hirsau. In Bebenhausen bei Tübingen bilden sakraler Kloster- und profaner Schlossbereich ein fest ummauertes Ensemble, zu dessen Wirkung auch die umgebende Natur mit ihren Streuobstwiesen beiträgt. Landschaft und Denkmalschutz greifen hier eng ineinander.

(Denkmalstimme_3_2006)

War dieser Artikel hilfreich?