Palast – Palazzo – Palas

Einer der sieben Hügel Roms ist der Palatin, der auf Lateinisch palatium heißt. Hier residierten einst die römischen Kaiser. Daraus entwickelten sich die Bezeichnungen für repräsentative Bauwerke, die nicht gewöhnlichen Wohnzwecken dienen und die Macht, Reichtum und gesellschaftliche Stellung ihrer Besitzer oder Bewohner unterstreichen: der Palas, der Palazzo und der Palast.
Auch das Wort Pfalz leitet sich von palatium ab. Die Gefolgsleute der römischen Kaiser nannte man Paladine, die Stellvertreter der deutschen Kaiser werden Pfalzgrafen genannt, und im Althochdeutschen ist eine Pfalanza eine fürstliche Wohnung.
Der Palas einer mittelalterlichen Burg ist der Wohnsitz des Burgherrn. Es handelt sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit einem Saal im ersten Obergeschoss, der fast die gesamte Gebäudefläche einnimmt. In diesem „Rittersaal“ wurden Feste gefeiert und Gerichtstage abgehalten. Üblicherweise war ein Palas komplett aus Steinen errichtet, mit dicken Mauern, Rundbogenfenstern und kleinen Türmchen. In der Renaissance bauen sich die wohlhabenden Familien der italienischen Städte prachtvolle Häuser mit mehreren Etagen, monumentalen Fassaden und schönen Innenhöfen und nennen sie Palazzi. Teilweise werden auch Verwaltungsgebäude so bezeichnet, wie der Palazzo Vecchio in Florenz. Im deutschsprachigen Raum, aber auch in Frankreich, ist ein Palast oder Palais ein schlossähnlicher Prachtbau in der Stadt – auf dem Land spricht man von Schloss oder Château. Ursprünglich war mit einem Palast ein Adelssitz gemeint, aber spätestens seit der Französischen Revolution werden auch öffentliche Repräsentationsgebäude als Palast bezeichnet, wie zum Beispiel der Palais de Justice oder der Palast der Republik. (bach)