Orangerie

Denkmalstiftung Orangerie Karlsruhe In Stuttgart, dort, wo sich heute der Obere Schlossgarten findet, stand Deutschlands erste Orangerie. Herzog Christoph ließ sie errichten. So gediehen hier schon vor 1600 Pomeranzen, Limonen, Feigen und andere Exoten.

Von Stuttgart aus schickte man Ableger an die befreundeten Höfe in München und Durlach. Die stärksten Exemplare des Stuttgarter Pomeranzenhauses stellte man noch im 19. Jahrhundert um den ovalen Anlagensee auf. 1817 entstand in der heutigen Hauptbahnhofgegend eine neue Orangerie zur Aufnahme von Beständen aus dem Ludwigsburger Schloss.

1908 wurde das Gebäude abgerissen; bald lagen dort Geleise für den neuen Hauptbahnhof. Orangerien, das Stuttgarter Beispiel spricht dafür, sind eine Errungenschaft der Renaissance. Neben der namensgebenden Frucht wuchsen dort auch Ananas, Banane, Granatapfel, Lorbeer und Olive. All das gehörte in die Anlagen von Fürstenhöfen und wurde im Winter durch Bretterverschläge geschützt. Mit dem Aufkommen von Pflanzenkübeln wurden feste Gebäude Mode, eben Orangerien. Ihre hohe Zeit war der Barock, ausgehend von Versailles.

Es entstanden damals förmliche Pflanzenpaläste, taghell durch die vielen Fenster – oft hatte so ein Gebäude 30 Fensterachsen. Die hohen Fenstertüren verstärkten den repräsentativen Charakter. Geheizt wurde mit Kachelöfen. Aufgrund der Helligkeit gediehen die Exoten auch im Sommer innerhalb der Gebäude, die auch für prachtvolle Hoffeste herhalten mussten. Speziell Zitrusfrüchten hat man mystische Wirkung zugesprochen, etwa als Symbole für das ewige Leben und die ewige Wiederkehr. Trivialer war ihre Verwendung für höfische Bowlen. Als mit dem Ende des Barock auch der Glaube an die allegorische Bewandtnis der Zitrusfrüchte versiegte, wurden aus vielen Orangerien Palmenhäuser.

Es gibt im Land noch etliche solcher Objekte, meist im Zusammenhang mit Schlössern und Klöstern, so in Altshausen, Bronnbach, Donaueschingen, Heidelberg- Handschuhsheim, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwetzingen oder Weikersheim.

(Denkmalstimme_4_2021)

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